Stellungnahme zum Flächennutzungsplan 2030

 

Gemeindeverwaltungsverband

Hardheim-Walldürn

Friedrich-Ebert-Str.11

74731 Walldürn                                                                                 Walldürn,29.07.2020

 

 

Flächennutzungsplan 2030            

des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn

Offenlegung gemäß §3 Abs.2 BauBG

 

Stellungnahme der Freien Wähler Walldürn e.V.

Hiermit reichen wir innerhalb der Auslegungsfrist vom 29.6. bis 8.8.2020 und nach Durchsicht der einsehbaren Unterlagen fristgerecht unsere Stellungnahme ein.

Auch zum jetzigen Zeitpunkt stehen wir, wie bereits während des bisherigen Verfahrens, einigen Punkten kritisch bzw. ablehnend gegenüber und es bleiben aus unserer Sicht Fragen offen.

Die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Sicherung und Weiterentwicklung ist ein wichtiges kommunales Anliegen. Geeignete Maßnahmen hierzu finden unsere Unterstützung. Sie sollten aber nachhaltig, funktional und angemessen sein.

Bei allen Flächenausweisungen favorisieren wir die Nutzung innerörtlicher Potenziale,

die Ergänzung, den Lückenschluss und die Umnutzung innerhalb vorhandener Bebauung.

Generell soll – unabhängig ob bei Wohn- oder Gewerbeflächen – nach dem Grundsatz der bedarfsgerechten Erschließung gehandelt werden. Dem ungebremsten Flächenfraß und weiterer Versiegelung ist entgegen zu wirken. Versiegelung und Landschaftsverbrauch sind irreversibel.

„Grund und Boden sind keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar.“ (H.-J. Vogel, „Mehr Gerechtigkeit!“, Herder 2019, S.48, Anlage 5)

Lebendige Quartiere mit guter Nachbarschaft und Nutzungsmischung sind das Ziel. Teure unangemessene Erschließungs- und Unterhaltungsmaßnahmen überlasten die kommunalen Haushalte und sind Bürde und Risiko für nachfolgende Generationen. Damit widersprechen sie auch dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit des  vor wenigen Jahren eingeführten NKHR Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.

Erschließungen erfolgen mit öffentlichen Geldern (Steuermittel). Baulandpreise und Baukosten betreffen die Bürger zweimal – erstens bei eigenen und zweitens bei öffentlichen Bauvorhaben wie Infrastrukturmaßnahmen. Es ist daher das Recht und die Pflicht der Bürger, sich hier kritisch einzubringen.

In jeder Kommune und jedem Dorf im Neckar-Odenwald-Kreis sind zur Zeit Baugebiets-erschließungen zu beobachten. Es scheint ein ausufernder Überbietungswettbewerb zwischen den Kommunen um jeden möglichen Einwohner zu herrschen.

Vornehmlich wird dabei die Möglichkeit des §13b BauGB (beschleunigte Verfahren ohne Umweltbericht, ohne formale UVP Umweltverträglichkeitsprüfung) genutzt, an dessen Entfristung die Kommunalverbände intensiv arbeiten.

Der §13a BauGB „Bebauungspläne für Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung“ wird hingegen kaum angewandt.

Gleichzeitig nehmen die Leerstände in unseren Stadt- und Ortskernen zu und der schlechte Zustand von Gebäuden und Freiflächen schadet dem Ortsbild.

Der sogenannte „Donut-Effekt“, Ausbluten und Verfall der Ortskerne und Zersiedelung an den Rändern, stellt sich ein. Die Einrichtungen der Nahversorgung wandern an verkehrs-günstige Randlagen ab und sind nur noch mit dem Auto zu erreichen.

Eine Stadt muss aber als Ganzes attraktiv sein.

Weitere Zersiedelung und Abwanderung von Infrastruktur gilt es zu verhindern, darüber sind sich alle Fachleute in Verbänden und in den Ministerien einig.

Sie ziehen mit Veranstaltungen übers Land, erklären die Zusammenhänge und propagieren Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Förderprogramme werden aufgelegt mit dem Ziel Flächensparen als Gebot der Stunde für Zukunftsvorsorge und wirtschaftliche Vernunft: Denn Flächen sind Nahrungs- und Lebensgrundlage.

„…werden Neubaugebiete über Bedarf erschlossen, so wird die Entwertung des vorhandenen Siedlungsbestands beschleunigt…“  sagte 2015 Gisela Splett (damals Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW und MdL).

Bei der Fortschreibung des FNP 2030 sind die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Flächennutzungsplanung zum Thema Klimaschutz und regenerative Energien zu integrieren               (Seite 1 FNP 2030 Entwurf).

Laut Landesentwicklungsplan LEP sind die gegebenen günstigen Wohnortbedingungen zu sichern, für die weitere Siedlungsentwicklung flächensparend, orts- und landschaftsgerecht zu nutzen, zum Schutz der ökologischen Ressourcen… sind ausreichend Freiräume zu sichern, Teile von Freiräumen, die für Naherholung, Freizeit und Tourismus besonders geeignet sind, sollen in ihrer landschaftlichen Attraktivität bewahrt und im Freizeit- und Erholungswert verbessert werden (Seiten 4 + 5 FNP 2030 Entwurf).

Dies alles vor dem Hintergrund, die notwendigen Klimaschutzziele wenigstens zum Teil zu erreichen. Es hat aber den Anschein, als ob der FNP 2030 Entwurf des GVVs diesen Maßgaben nicht folgt.

Im ländlichen Raum schätzen wir vor allem die hohe Lebensqualität in der Natur. Aber mit dem Erhalt dessen, was wir lieben, tun wir uns offensichtlich schwer.

Bei den geplanten Flächen handelt es sich öfter um die höchsten Eignungsstufen I und II in Bezug auf landwirtschaftliche Nutzung. Dabei verlangt §1a(2) BauGB bei einer Inanspruch-nahme landwirtschaftlich genutzter Flächen eine Begründung, bei der auch die Möglichkeiten der Innenentwicklung, insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstände, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten, zu ermitteln sind.

Aus dem FNP 2030 Entwurf ist weder diese Ermittlung zu ersehen noch gibt es Ausführungen zur Handhabung dieses Themas. Hier fordern wir konkrete Aussagen.

Zudem hat das Regierungspräsidium schon 2018 zum FNP 2030 beim Innenentwicklungs-potenzial eine Erhöhung der Aktivierungsrate von 10% auf 25% gefordert (siehe Vorlage ATU 13.11.2018 – FNP 2030, GVV Hardheim-Walldürn). Auch dazu gibt es im jetzigen FNP 2030 Entwurf keine Aussage, wie hier der Sachstand ist. Wir fordern dazu Aussagen.

Im Folgenden wird der Fokus auf Walldürn gelegt:

Seit langer Zeit klaffen überall im Stadtgebiet Lücken in allerbester erschlossener Lage.

Ob das in den Gebieten Kleinflürlein Oscar-Stalf-Ring, Schießmauer, auf der Heide oder selbst im Vorderen Wasen ist. Im Entwurf des FNP 2030 auf Seite 16 sind 282 Baulücken genannt.

Das ist eine schier unglaublich hohe Anzahl!!

Es kann nicht sein, dass all diese Lücken nicht der Bebauung zugeführt werden können.

Der in der Regel pauschal angeführte Hinweis auf „mangelnde Verkaufsbereitschaft“ darf kein Argument sein. Für den Erhalt des gewachsenen Charakters und die Lebensqualität in den Ortsmitten ist die dauernde Anstrengung – aus unserer Sicht die verstärkte Anstrengung und das nicht Nachlassen hier ohne Alternative.

Wenn Bodeneigentümer jahrzehntelang, ja über Generationen, Grundstücke blockieren, aber durch öffentliche Entscheidungen Zugewinne z.B. durch Erschließungen erzielen und u.U. für öffentliche Eingriffe entschädigt werden, steht diese Haltung zumindest nicht im Einklang mit §14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.

Hier sehen wir Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung stärker in der Pflicht, dieser „Blockade“ entgegenzuwirken.

Die Einführung einer sog. Grundsteuer C für unbebaute aber bebaubare Grundstücke und deren Ausweitung auf „Schrottimmobilien“, die abgeräumt und durch neue Bebauung ersetzt werden, könnte auch ein geeignetes Mittel für Kommunen sein, eine stärkere Mobilisierung von unbebauten Grundstücken zu erreichen (Anlage 5, S.34,73f).

Außerdem: Die wenigsten im FNP 2030 aufgeführten Flächen sind in kommunaler Hand. Die grüne Wiese also auch nicht. Der Erwerb ist ebenso aufwändig wie in den Ortskernen.

Woher nimmt die Stadt also die Zuversicht zu glauben, dass z.B. die Umlegung des Vorderen Wasens II klappt, wenn das beim Bebauungsplan Steinacker-Auerberg, wie angeführt, bisher nicht der Fall war?

Nirgends im FNP 2030 Entwurf finden sich Aussagen zu den Folgen des demografischen Wandels, obwohl die Überalterung der Bevölkerung auch zu Leerständen und zum Frei-werden und Verkauf von Altimmobilien führt. Immer ist nur von Zuwachs die Rede.

Oft zeichnen sich diese Immobilien in attraktiver Lage auch durch große Gartengrundstücke aus, die Potenzial für Nachverdichtung in zweiter Reihe bieten.

Und obwohl traditionelle Familienstrukturen auch auf dem Land nicht mehr unbedingt die Regel sind, weisen die Kommunen hauptsächlich Flächen für Einfamilienhäuser aus. Dabei gibt es vermehrt Single- oder Patchworkhaushalte und viele Bürger wollen keine Außen-anlage mehr pflegen à Thema Schottergärten.

Aber Geschoßwohnungsbau kommt nur selten vor und bleibt einzelnen Investoren überlassen.

Dabei sollte auch der Belegungsdichterückgang eine Kommune gerade dazu veranlassen, über andere Wohnformen intensiv nachzudenken.

Bereits das Innenstadtentwicklungskonzept von 2013 gab Aufschluss über nötige Maß-nahmen, die bis heute nicht umgesetzt wurden.

Das letzte Gutachten „Städtebauliche Feinuntersuchung mit Verkehrskonzept im Bereich Walldürn-Innenstadt“ aus 2018/19 benennt die innerörtlichen Defizite genau so deutlich wie das Konzept von 2013. Seitdem ist es wieder still geworden.

Insofern ist die Angabe auf Seite 15 FNP 2030 Entwurf zur Feinuntersuchung nicht korrekt.

Sicher es gab auch Erfolge innerorts.

Zu nennen ist das vollständig abgeschlossene Areal ehem. Kerzen Günther (4 Bauplätze),

Beim Areal Volkweg wurde erst jüngst der an der Straße gelegene Platz bebaut.

Dass seit Ende der 1990er Jahre innerstädtisch eine Vielzahl an attraktiven Wohnquartieren geschaffen wurde, wie auf Seite 15 im FNP 2030 angeführt, ist eine ziemliche Übertreibung.

Zum Teil seit langem unbebaut sind innerorts die Areale ehem. Pernpaintner, ehem. Leis, ehem. ALDI, ehem. NKD. Das Bettendorf Areal wirkt vernachlässigt.

Wieder in städtischer Hand ist die ALDI-Fläche. Hier sollen aber lediglich 6 Plätze entstehen.

Städtisch erschlossen wird die Konversionsfläche Leinenkugel. Allerdings mit 16 relativ großen Grundstücken. Hier wären durchaus vier Plätze mehr möglich gewesen.

Beide Flächen sind sehr begrüßenswert, könnten aber ressourcenschonender und flächensparender durchgeführt werden.

Mitten in der Innenstadt befindet sich das ehem. Bolsius Areal, das nach Leerstand wieder gewerblich (hauptsächlich Lager) genutzt wird. Für das Areal gab es sehenswerte Entwurfs-ideen von Architektur-/Städtebaustudenten frei Haus aber die Chance, hier stattdessen ein attraktives Wohnquartier aus Alt und Neu in schönster Lage zu entwickeln, wurde vertan.

Als Auslöser für Flächenbedarf sind in der Begründung zum FNP 2030 genannt:

Zustrom von Migranten, Ausweitung Bundeswehrstandort, Expansion Procter & Gamble.

Herrscht beim Thema Migranten nicht schon einige Zeit regelrechte Flaute?

Weiter ist zu lesen, dass eine Bedarfsmenge nicht ermittelt werden kann.

Auf was stützen wir uns also? 

Sind die Prognosen über Zuwächse an Einwohnern, Arbeitsplätzen und Wirtschafts-wachstum wirklich belastbar?

Oder basieren sie auf einer eher dürftigen Datenbasis mit mangelhafter Folgenabschätzung? Werden die Auswirkungen genügend beachtet und geprüft?

Oder ist die Antriebsfeder für Wachstumsplanungen mehr kommunalpolitisches Wunschdenken als Zukunftskonzept?

Jedenfalls schreitet ohne nennenswerte Bevölkerungszunahme faktisch die Außen-entwicklung auf Kosten der Innenentwicklung voran.

Überhaupt verwirren die im FNP 2030 Entwurf genannten Zahlen zur Bevölkerungsent-wicklung. Es gibt eine Haupt- und eine Nebenvariante. Einmal gehen die Prognosen bis ins Jahr 2035, einmal bis 2033, einmal bis 2030. Die Unterschiede sind z.T. erheblich. Der Wohnflächenbedarf ist bis 2032 angegeben. Hier ist Klarheit erforderlich.

Alles in allem erscheinen die Zuwachsprognosen alles andere als plausibel.

Vor allem die Bundeswehr trifft keine Aussagen.

Beim Thema Konversion hat der Gemeinde-verwaltungsverband Hardheim-Walldürn bereits die Erfahrung gemacht, dass sich Dinge über Nacht ändern und alle aufwändig und teuer erarbeiteten Konzepte (KEK Konversionsentwicklungskonzept) Schall und Rauch sind, weil sich die Bundeswehr zu 100% umentschieden hat.

Gleiches gilt für Procter & Gamble.

Die mittlerweile in einem anderen Verfahren verfolgte Fläche „Schöner Busch“, die laut Verwaltung „dringendst in diesem Umfang zur Standortsicherung gebraucht wird“, wurde inzwischen mehrfach reduziert.

Eine halbwegs konkrete Aussage des Unternehmens über Personalaufstockung und langfristige Perspektiven für Walldürn, fehlt bis heute. Der seit mehreren Jahren ange-kündigte Zuzug z.B. aus Kronberg ist bisher nicht eingetreten.

Wenn eine Fläche außerhalb des Verbandsindustrieparks VIP ausschließlich für ein Unternehmen erschlossen werden soll, sollte es dafür eine Grundlage geben.

„Das Unternehmen hat aktuell eine Vielzahl von Stellenangeboten für den Standort Walldürn ausgeschrieben…“ (Seite 9 FNP 2030 Entwurf).

Auf der Walldürner Website von P&G finden sich zur Zeit sieben Stellenangebote, davon

nur vier direkt für den Standort Walldürn.

Von Vielzahl kann da nicht die Rede sein.

Im Vergleich dazu sind unter Kronberg 32 Stellenangebote im Netz.

Sollten die Kronberger Mitarbeiter nicht nach Walldürn kommen?

Ganz anders bei der Fläche Nr.74 Tiefenweg in Altheim, die aus dem FNP herausge-nommen wird, da das Unternehmen (Perga-Plastic) bisher keine konkreten Erweiterungs-absichten hat und deshalb das nötige Zielabweichungsverfahren nicht in die Wege geleitet wird (Seite 34 FNP 2030 Entwurf).

Die Sicherstellung der nötigen Ausgleichsmaßnahmen erscheinen kaum leistbar, wenn allein für die Fläche Nr.84 Vorderer Wasen II fast 50 % der 3,3 Mio. Ökopunkte zu erbringen sind.

Bei vorangegangenen wesentlich kleineren Flächen musste bereits auf plangebietsexterne Flächen ausgewichen werden.

Fast immer wird beim Thema Ausgleichsmaßnahmen leider auf nachgeordnete Verfahren verwiesen.

Aber bei der Größenordnung des FNP 2030 ist wohl eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema aus unserer Sicht unerlässlich.

Leider nimmt die Stadt Walldürn auch das seit langem vorhandene Biotopvernetzungs-konzept nicht in Angriff.

In seiner Sitzung am 22.7.2020 hat der baden-württembergische Landtag gerade ein Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität auf den Weg gebracht um dem Artensterben entgegenzuwirken (Anlage 4: Pressemitteilung „Stärkung der Biodiversität – Gesetzespaket nimmt letzte Hürde“ Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 22.7.2020).

Das wird den Kommunen zukünftig verstärkte Anstrengungen bzgl. Natur- und Umweltschutz abverlangen. Umso schlechter, wenn es vor Ort dazu kein Konzept gibt.

Klimaschutz und Klimaanpassung erhalten in der Bauleitplanung durch die sog. Klima-schutzklausel, eingeführt in §1a BauGB größere Bedeutung und mehr Gewicht (Seite 17

FNP 2030 Umweltbericht).

Schon in der Vorlage zum FNP 2030 im Jahr 2018 stand die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Raum und es wurde gesagt, der Gemeindeverwaltungsverband GVV prüft das. Der Verband ist offensichtlich zum Ergebnis gekommen, dass ein Konzept nicht nötig ist, denn im Kapitel 14. Klimaschutz und Erneuerbare Energien auf den Seiten 147 ff

des jetzigen FNP 2030 Entwurfes zu lesen:

„Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der Aufstellung des Flächen-nutzungsplanes ist nicht vorgesehen.“

Warum nicht? Wie gestaltet man im GVV das vielfältige und zukunftsrelevante Thema Klimaschutz ohne Konzept?

Zum Thema Klimaschutz hatte das Landratsamt bei seiner Stellungnahme 2018 bereits einiges bemerkt. Dem jetzigen FNP 2030 Entwurf ist dazu aber auch nicht mehr zu entnehmen.

Öfter schon wurde von der Verwaltung „dringender Bedarf“ proklamiert.

Beispiele sind die anvisierte Gewerbefläche „Löschenäcker“, die vom Regierungspräsidium als nicht plausibel abgelehnt wurde, oder „Gütleinsäcker IV“ in Altheim. Hier wird im aktuellen FNP 2030 der Bedarf deutlich relativiert und die Fläche nicht weiterverfolgt. Schon im „Gütleinsacker III“ sind laut aktuellem Stand der städtischen Homepage noch 11 Plätze zu haben.

Oft dauert es auch zu lange bis unstrittige Flächen wie Nr.51 „Neuer Wasen“ erschlossen werden.

Völlig unverständlich bei der Fläche Nr.85 „Roter Weg“ ist die Beschränkung auf die lediglich an der Erschließung gelegene Fläche für nur ca. 6 Bauplätze.

Begründung im FNP 2030:

Ein möglicherweise entstehender Immissionskonfliktes bzgl. der Kaserne. Ansonsten wurden keine Bedenken geäußert (Seite 37 FNP 2030 Entwurf).

Die Kaserne ist im Anschluss an die gesamte Fläche Roter Weg mit Unterkunftsgebäuden und Casino bebaut, nicht mit Werkstätten o.ä..

Hätte der Bund überhaupt die Berechtigung wohnungsbaurelevante Flächen zu be- oder verhindern? Und zudem keine konkrete Aussage zur Zukunft des Standortes zu geben? Erinnert sei hier an den teuren Ankauf der Lagerhalle auf dem Konversionsareal Leinenkugel von der BIMA (Bundesanstalt für Immobilien).

Wir fordern deshalb die Erweiterung der Fläche Nr.85 Roter weg bis an die Nibelungen-kaserne, was ein Potenzial von ca. + 20 Bauplätze bedeutet.

Was an der Dr.-August-Stumpf-Straße direkt gegenüber des Kasernengeländes, buchstäblich am Kasernenzaun möglich ist, ohne Konflikte, muss auch am Roten Weg möglich sein.

Sonst hätte man auch 50% des Oscar-Stalf-Ringes nicht bebauen dürfen und hat es doch getan. Auch hier keine Konflikte.

Die Fläche Roter Weg stellt also eine echte Alternative dar.

Am Ortslageplan M1/5.000 zum FNP 2030 ist zudem unschwer zu erkennen, dass Nr.85 Roter Weg und Nr.51 Neuer Wasen für die Abrundung des Stadtrandes weit besser geeignet sind als die Fläche Nr.84 Vorderer Wasen II.

Warum dabei Nr.51 Neuer Wasen nur „bedingt geeignet“ ist, weil er einen neuen westlichen Ortsrand bildet, „der sich stark nach Süden verlagert“ (Seite 134 FNP 2030 Entwurf), ist unverständlich, liegt die Fläche doch eindeutig im Westen und im Süden schließen sich jede Menge bestehender Flächen an.

Weiterhin fordern wir die Weiterverfolgung der Fläche Steinacker-Auerberg. Hier besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Auch hier ist am Ortslageplan M1/5000 zum FNP 2030 eindeutig zu erkennen, dass Nr.20 Steinacker-Auerberg für die Abrundung des Stadtrandes weit besser geeignet ist als die Fläche Nr.84 Vorderer Wasen.

Generell sind Flächen aus rechtskräftigen Bebauungsplänen/FNP neuen Flächen vorzu-ziehen. Als Beispiel ist Nr.69 Hebwiesen/Gottersdorf zu nennen im Vergleich zur neuen Fläche Nr.78 Nördlich Friedhof/Gottersdorf, die auch noch einen hohen ökologischen Wert hat (Seite 147 FNP 2030 Entwurf / Seiten 9,10,11 des Umweltberichtes).

Unverständlich ist uns, warum Hebwiesen, obwohl ringsum Bebauung vorhanden ist, ein neuer südwestlicher Ortsrand sein soll und damit nur „bedingt geeignet“ (Seite 116 FNP 2030 Entwurf). An anderer Stelle werden Flächen als “geeignet“ zur städtebaulichen Ergänzung des Siedlungsgefüges genannt, obwohl bisher weitgehend unbebaut.

Die Fläche Nr.84 Vorderer Wasen II lehnen wir weiterhin ab.

Der Eingriff in die Natur ist im Vergleich zu anderen Flächen zu hoch (Seiten 13,19,22,43,47 FNP Umweltbericht, Seite 62,63 Anl.1 des Umweltberichtes). Weitere Gründe sind bereits umfangreich genannt.

Kritische Stellungnahmen zu dieser Fläche gab es von Seiten der Fachbehörden auch bereits schon 2018, u.a. vom Regierungspräsidium.

Im Gegensatz zu den Ortsteilen vermissen wir für die Kernstadt weiterhin kleinere Flächen (Ausnahme: „Roter Weg“, dazu aber bereits Ausführungen siehe oben), obwohl es unserer Meinung nach solche Potenziale gibt (Anlage 1).

Als Beispiel sei hier auch die Fläche „Obere Heide“ mit 0,8 ha aus einem Entwurf zu Wohn- bauflächen der Stadt Walldürn von 2009 genannt.

Wer hätte vor Jahren an eine Wohnbebauung im Areal ehem. Petters geglaubt.

Nun ist sie da und könnte u.U. auf die gegenüberliegende Fläche bis zur Wilhelm-Röntgen-Straße erweitert werden.

Wir fordern eine Erweiterung der Bebauung Leinenkugel auch auf der gegenüberliegenden Seite der Gregor-Mendel-Straße/Ecke Dr.-Leonhard-Nimis-Straße und Richtung Bahn (Verlängerung Hans-Eckstein-Straße).

Der Zeitraum der jetzigen Einsichtnahme beim GVV vom 29.6.bis 8.8.2020 liegt ebenso wie der beim letzten Mal vom 13.8. bis 17.9.2018 teilweise wieder in den Sommerferien. Zusätzlich erschwert Corona den Zugang zu direkten Auskünften bei der Behörde und Mitarbeiter*innen sind auch im Urlaub.

Wir sind überzeugt, dass wir aufgrund unserer Verantwortung gegenüber dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen Prioritäten setzen und gut abwägen müssen.                      

Wir verweisen außerdem auf unsere schriftlichen Stellungnahmen vom 6.11.2017 zum FNP 2030 mit Ergänzung vom 10.12.2017, vom 12.1.2017 zum FNP „Schöner Busch-Löschen-äcker“, vom 14.7.2017 dito, vom 22.5.2018 zum FNP 2015 „Schöner Busch“ und vom 4.9.2018 zum FNP 2030. Diese Einlassungen halten wir weiterhin aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ramona Paar

Vorsitzende Freie Wähler Walldürn e.V.

Montereau-Allee 2

74731 Walldürn

 

Anlage 1: Ortslageplan M1/5000 aus dem FNP 2030 Entwurf Stand 30.4.2020 mit Markierung von   Potenzialflächen (Aufgrund Datei Größe hier nicht darstellbar.)

Anlage 2: Handlungsschwerpunkte

Anlage 3: Kopie zu § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung

Anlage 4: Pressemitteilung “Stärkung der Biodiversität – Gesetzespaket nimmt letzte Hürde“ Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg v.22.7.2020

Anlage 5: Hans-Jochen Vogel „Mehr Gerechtigkeit!“, Herder 2019

 

Anlage 2

 

 

Anlage 3

 

Anlage 4

Anlage 5