ERP Rhein-Neckar: Stellungnahme der Freien Wähler Walldürn e.V. im Rahmen der 2. Offenlage

 

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar ERP, 1. Änderung

2. Offenlage, Stand März 2023

 

Die Stellungnahme betrifft die Kommune Walldürn und hier im Besonderen die Fläche NOK-05.

 

Die Freien Wähler haben in der Vergangenheit zu dieser Fläche bzw. zur Bauleitplanung der

Stadt Walldürn (u.a. zum FNP 2030 am 6.11.2017 und 10.12.2017 und 4.9.2018 und 29.7.2020)

bereits mehrfach Stellung genommen.

 

Zur 1.Offenlage des ERP ist bereits eine Stellungnahme erfolgt (4.6.2021).

Einzusehen unter: https://wallduern.freiewaehler.de und als Anlage beigefügt.

 

Die vorgenannten Ausführungen halten wir weiterhin aufrecht und verweisen inhaltlich auf diese.

 

Neuerliche Stellungnahmen können nur zu gegenüber der 1. Offenlage geänderten

Planinhalten vorgebracht werden.

Dies ist hier aufgrund der Änderung beim Flächenzuschnitt,der Lage der Fläche NOK-05

und der möglichen Kompensationsfläche gegeben.

 

Somit ist eine Stellungnahme zur jetzigen 2.Offenlage des ERP möglich und wird hiermit

von den Freien Wählern Walldürn e.V. abgegeben.

 

Nunmehr stellt sich die Fläche NOK-05 in Ost-West-Richtung in doppelter Breite , dafür in nördlicher Richtung verkürzt dar. Die Fläche NOK-05 hat sich von ca. 9 ha auf ca.7,5 ha geändert.

 

Auszüge aus den jeweiligen Umweltberichten:

 

                                                       1.Offenlage 2021                aktuelle 2.Offenlage  

 

Tiere,Pflanzen u.biolog.Vielfalt

Betroffenheit regionaler Biotop-

Verbund (bedeutender Raum)         ca. 7,2 ha                           ca. 7,3 ha

Zusätzl.: potenzielle Betroffenheit

Streuobstbestand

 

Fläche, mögl.Inanspruchnahme      ca. 9,0 ha                           ca. 7,5 ha

 

 

                                                             1.Offenlage 2021          aktuelle 2.Offenlage

Klima u. Luft, Betroffenheit einer

Fläche mit hoher bis sehr hoher

klimaökolog. Bedeutung > 3 ha                ✔                            ca. 7,5 ha

 

Landschaft, Lage in einem unzer-

schnittenen Raum >= 5 qkm                    ✔                            ca. 7,5 ha

 

im Bereich mit besonderer Bedeutung

für Fremdenverkehr u.Naherholung         ✔                             ✔

 

im Geo-Naturpark Bergstr.-Odenw.         ✔                              ✔

im Naturpark Neckartal-Odenwald           ✔                             ✔

 

Hinsichtlich Schutzgütern: Tiere,

Pflanzen u. biolog.Vielfalt,Fläche,

Klima und Luft sowie Landschaft mit

vsl.erheblichen Betroffenheiten zu

rechnen                                                       ✔                              ✔

 

Voraussichtl. mittlere negative

Umweltauswirkungen, aus Um-

weltgesichtspunkten für wohnbau-

liche Entwicklung bedingt geeignet        ✔                              ✔

 

 

Für den wohnbaulichen Bedarfsnachweis ist im Walldürner Flächennutzungsplan FNP

die Rücknahme einer Fläche in der Größenordnung von 2,5 ha nötig (lt. Auszug 2.Offenlage).

 

Im aktuellen Verfahrensstand wird die Fläche NOK-05 von regionalplanerischen Restriktionen deshalb freigestellt, weil die Stadt Walldürn zur Kompensation im Gegenzug bereit wäre, auf

die Entwicklung planungsrechtlich bereits gesicherter Fläche für Wohnbebauung im Ortsteil

Altheim ( = Gütleinsacker IV) zu verzichten.

 

Diese Fläche ist von der Fläche NOK-05 in 12 Kilometern Entfernung gelegen und wurde

bisher für und im Ortsteil Altheim gewünscht und vorangetrieben.

Es ist uns nicht bekannt, dass dieser Bedarf nicht mehr besteht.

 

Auch halten wir diese Fläche für nicht geeignet, um in der Kernstadt für Kompensation zu sorgen.

 

Zudem sich keine Angaben darüber finden, ob die Größe von 2,5 ha (Gütleinsacker IV)

ausreicht, um die Fläche NOK-05 mit der Größe von ca. 7,5 ha tatsächlich und in vollem

Umfang auszugleichen oder ob weitere Flächen und Maßnahmen erforderlich sind.

Dies halten wir für einen Mangel im Bericht.

 

Auch die aktuelle Gebietsänderung in der 2. Offenlage bringt für die Schutzziele „Tiere,

Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Klima und Luft, Landschaft“ keine Verbesserungen.

 

Es ist uns zudem unverständlich, dass sich die erheblichen Beeinträchtigungen bei diesen

Schutzzielen nicht auch in negativer Weise auf die Schutzgüter „Mensch, menschliche

Gesundheit“ auswirken sollen, ist doch alles – Mensch, Tier,Natur – nur Teil des Ganzen

und vielfältig voneinander abhängig und miteinander verflochten.

 

Zudem ist im Bericht bei den Schutzzielen „Tiere,Pflanzen, biologische Vielfalt“ die Betroffenheit

von 7,2 ha auf 7,3 ha gestiegen.

Ausserdem wurde aktuell die „Potenzielle Betroffenheit Streuobstbestand“ neu aufgeführt.

Beides sind Verschlechterungen bei den Schutzzielen.

 

Bodenfläche ist nicht vermehrbar. Der Schutz und der nachhaltige Umgang von Boden

Ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Es kann deshalb auch keine politische Kompensation z.B. in Form von Erleichterungen bei der Mehrausweisung von Gewerbe- oder Wohnbauflächen geben aufgrund von z.B. der Bereit-

stellung von Flächen für Erneuerbare Energietechnik in den Kommunen und Landkreisen.

 

Fazit:

Wir können also auch in der 2. Offenlage die Sinnhaftigkeit der Fläche NOK-05 nicht

erkennen.

Wir sehen hingegen sogar Verschlechterungen bei den Schutzzielen.

Zudem werden Alternativen für nachhaltige Bodenpolitik und Innenentwicklung

nicht betrieben.

Wir lehnen die Fläche NOK-05 deshalb weiterhin aus guten Gründen ab.   

 

Walldürn, 08.05.2023

für die Freien Wähler Walldürn e.V.

1. Vorsitzende

Ramona Paar

Montereau-Allee 2

74731 Walldürn

 

 

 


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