Einwände der Freie Wähler Walldürn zum Windpark „Kornberg-Dreimärker“.

Betrifft: Windpark“Kornberg-Dreimärker“ in Hardheim/Höpfingen

Bekanntmachung gemäß §10 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Antrag der EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH&Co.KG auf Erteilung der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraft-anlagen Höp-1 und Höp-2

Antrag der EE BürgerEnergie Hardheim GmbH&Co.KG auf Erteilung der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraft-anlagen HAR-1 und HAR-2

Antrag der EE BürgerEnergie Hardheim GmbH&Co.KG auf Erteilung der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage HAR-3

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit bis einschließlich Montag,28.Juni 2021

 

Fristgerechte Einwände der Freien Wähler Walldürn e.V. zu o.g. Anträgen

per Mail an:  umwelt@neckar-odenwald-kreis.de

per Post an: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Sehr geehrte Damen und Herren des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises,

die Freien Wähler Walldürn stehen den erneuerbaren Energien, also auch der Wind-kraft, grundsätzlich positiv gegenüber, wie bereits aus mehreren Stellungnahmen

in den letzten Jahren sowohl im Gemeinderat der Stadt Walldürn als auch im Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ersichtlich.

Die Notwendigkeit von erneuerbaren Energien, also auch die Errichtung von Wind-energieanlagen (WEA) wird also nicht in Abrede gestellt. Auch die Planung von WEA in der Nähe des Verkehrslandeplatzes (VLP) Walldürn wird dabei erstmal nicht ausgeklammert.

Technische Fortschritte sind ,sofern und soweit sie menschen- und umweltverträglich sind, zu begrüßen.

Es geht daher auch nicht darum, wer oder was zuerst da war?

Diese Frage ist leicht zu beantworten:

Der Verkehrslandeplatz existiert seit 60 Jahren, die WEA sind in Planung.

Beide Themen könnten u.E. zusammen existieren, wenn die Bedingungen stimmen:

  • wirtschaftlicher Betrieb des Verkehrslandeplatzes VLP
  • wirtschaftlicher Betrieb der WEA
  • keine Gefährdung des Flugbetriebes bzw. der Piloten*innen durch WEA

Neben den sowieso abzuarbeitenden Vorgaben (Artenschutz, ausreichende Windhöffigkeit, Abstand zu Wohnbebauung u.v.a.m.) stellt ein VLP in der Nähe für die Errichtung von WEA eine zusätzliche Rahmenbedingung dar.

Bisher scheint es nicht möglich gewesen zu sein, den VLP und die WEA in Einklang zu bringen,obwohl es sich bei den Antragstellern, den Gemeinden Hardheim und Höpfingen, und der Stadt Walldürn, auf deren Gemarkung sich der Verkehrslande-platz befindet, um Nachbarkommunen handelt. Diese sind zusätzlich verbunden im Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn, der bisher für den geplanten Windpark zuständig war. Es ist sehr bedauerlich, dass keine für alle Beteiligten möglichen Kompromisse „geschmiedet“ wurden und bisher kein Interessens-ausgleich gefunden wurde.

Dass so etwas durchaus möglich ist, war am 17.Juni 2021 in der Tageszeitung unter „Windenergie-Mediation Königheim“ zu lesen. Auch hier ist als Investor die ZEAG beteiligt.

Bei der Durchsicht der veröffentlichten Unterlagen  stößt man schnell an Grenzen.

Die Lektüre ist teils abstrakt wissenschaftlich und für Laien unverständlich. Die vorliegenden verschiedenen Gutachten oder Analysen widersprechen sich zum Teil,einheitliche Empfehlungen fehlen, die gezogenen Schlüsse sind höchst unterschiedlich  („sollten“, „ausreichend sein können“, „nicht pauschal abgelehnt werden können“).

Im Gutachten Dr.Mörz wird ausgeführt, dass das Verkehrsaufkommen beim Verkehrslandeplatz Walldürn zwischen 2014 und 2018 abgenommen hat. Der Betrachtungszeitraum erscheint für den Schluss, dass das einen fallenden Trend ergibt, zu kurz. Zudem sich anhand der Flugstatistik des Landes Baden-Württemberg über den Zeitraum von 2008 bis 2020 ersehen läßt, dass die Zahlen für den VLP  annähernd konstant sind.

Haften bleibt, dass in Deutschland offensichtlich bisher konkrete belastbare Regelungen fehlen in Bezug auf Mindestabstände aufgrund aerodynamischer

Effekte zu WEA. Mögliche Defizite in der Gesetzeslage und damit der Rechts-sicherheit bergen für alle Beteiligten ein hohes Risiko, möglicherweise aber zu ungleichen Teilen.

Aufgrund von Flugversuchen als PC-Simulation (Gutachten Dr.Mörz) wird als Ergebnis keine Gefährdung des Flugbetriebes gesehen, aber erwähnt, dass die Simulationsergebnisse nicht repräsentativ und verallgemeinerungsfähig sind. (!?). Hingegen empfiehlt das Deutsche Zentrum für Luft-und Raumfahrt (DLR) nach 330 Flugversuchen noch weitere Flugversuche, jedoch keinen Mindestabstand zu WEA.

Haften bleibt auch, dass weniger erfahrene Piloten*innen (z.B. Flugschüler*innen) durchaus gefährdet sein können.

Sind diese also soz. ein dynamischer Faktor ( mögliches menschliches Versagen)?

So wie die FH Aachen festhält, dass WEA dynamische Hindernisse sind.

Das klingt auch für den Laien plausibel: Schließlich bewegen sich WEA-Rotorblätter.  Das ist ja ihr Zweck.

Haften bleibt auch, dass Windverhältnisse eine Rolle spielen.

Wieviel Dynamik also ist ohne Gefährdung möglich?

Dynamik  -in den WEA Rotoren

-in den Windverhältnissen

-in der Fähigkeit der Pilot*innen

-in der Entwicklung des Flugsportclubs Odenwald e.V.

Ins Spiel gebracht wird auch eine windrichtungsabhängige Abschaltung als

risikomindernde Maßnahme, um die Gefährdung durch aerodynamische Effekte

im Nachlauf der WEA zu mindern (airsight aeronautical study). Die zeitweise Abschaltung (ausser zu Wartungszwecken o.ä.) ist sicher nicht im Sinne der Antragsteller und des Investors in Bezug auf wirtschaftlichen Betrieb der WEA.

Sollten die WEA erstmal errichtet sein, entstehen u.U. neue Vorgaben für Ein-und Ausflug, also für den Flugbetrieb, die dann nur noch vom Flugsportclub Odenwald e.V. zu erfüllen wären, damit einseitige Lasten bedeuten und hier auch den wirtschaftlichen Betrieb gefährden.

Weniger dynamisch ist das bereits bestehende Hindernis eines Funkmastes

(Höhe ca.1/3 der WEA) in der Nähe des Verkehrslandeplatzes. Der bewegt sich nicht. Damit kommt der Flugbetrieb klar.

Also ist Hindernis nicht gleich Hindernis.

Und u.U. bietet das starre Anführen von Mindestabständen ,also von gesetzlich vorgeschriebenen minimal einzuhaltenden Vorgaben hier nicht die Lösung, sondern vielmehr eine schon vielfach geforderte differenzierte Einzelfallbetrachtung.

Eine Betrachtungsweise, die auch den Flugbetrieb berücksichtigt, wenn keine Idealbedingungen wie   -erfahrene Pilot*innen

-mit Ortskenntnis

-optimale Wetter- und Windverhältnisse

-Tagflug bei optimaler Sicht

-freie „Piste“

herrschen und die einen Puffer einkalkuliert.

Außerdem:

Ist das zulässige sog .“Überstreichen“ =Hinausragen der Rotorblätter über die Mindestabstände geklärt?

Ist ein späteres Repowering möglich innerhalb der geplanten Abstände?

Ein Verkehrslandeplatz in der Nähe von WEA ist u.E. ein Sonderfall.

Der Verkehrslandeplatz Walldürn hat aufgrund seiner nicht nur örtlichen, sondern überregionalen Bedeutung im NOK und in ganz Baden-Württemberg seit über 60 Jahren einen hohen Stellenwert und ist für Walldürn ein Alleinstellungsmerkmal.

Er ist in der Verkehrsinfrastruktur des Landes Baden-Württemberg verankert.

Die vorliegenden Unterlagen haben unsere Bedenken gegen den geplanten Windpark und hier insbesondere die WEA Höp-1, Höp-2, HAR-3 nicht ausgeräumt.

Hiermit bringen wir fristgerecht Einwände gegen den geplanten Windpark ein mit dem Ziel, dass die volle Funktionsfähigkeit und der wirtschaftliche Betrieb des Verkehrslandeplatzes Walldürn auch in Zukunft in vollem Umfang gewährleistet

sein muss, auch im Falle einer möglichen Errichtung von WEA.

Beim jetzigen Sachstand ist das aus unserer Sicht nicht gewährleistet und hat deshalb die Ablehnung der WEA (mind.Höp-1, Höp-2,HAR-3) zur Folge.

Walldürn, 23.6.2021

Für die Freien Wähler Walldürn e.V.

Ramona Paar

1.Vorsitzende

Montereau-Allee 2

74731 Walldürn