Abschließende Stellungnahme FW zum Windpark „Kornberg-Dreimärker“

 

 

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Fachbereich 2 Umwelt-Recht

Immissionsschutz

Renzstr.10

74821 Mosbach                                                                                               Walldürn,13.4.2022

 

Anträge der EE BürgerEnergie Hardheim GmbH&Co.KG, Schloßplatz 6,74736 Hardheim

Antrag der EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH&Co.KG, Heidelbergerstr.23,74746 Höpfingen

auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum

Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (Windpark „Kornberg-Dreimärker“)

 

Online-Konsultation v. 5.4. bis 28.4.2022 – Erwiderungen der Vorhabenträgerinnen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

bei Durchsicht der Unterlagen unter der lfd.Nr.32 (= Einwände der Freien Wähler Walldürn e.V.) stellen wir fest, dass diese unvollständig erfasst wurden.

Auch sind wohl die Einwände des FSCO Flugsportclub Odenwald e.V. und der Verkehrslandeplatz Walldürn Bau- und Betriebs-GmbH (unserer Vermutung nach die lfd.Nummern 18 und 19) nicht vollständig erfasst.

Es ist kaum vorstellbar, dass diese Hauptbeteiligten in einem vergleichsweise so geringen Umfang Eingang in ein 499 Seiten Werk  gefunden haben, hingegen z.B. die Themen Fledermäuse oder Infraschall mit zig Seiten und mehrfach erfasst wurden.

Dieses eklatante Mißverhältnis kann u.E. nicht korrekt sein.

Bei unvollständiger Erfassung von Einwänden sind infolgedessen die Erwiderungen der Vorhabenträgerinnen auch unvollständig,was u.E. ein Mangel ist und das Werk erfüllt damit den vorge-schriebenen Zweck nicht, sondern ist unbrauchbar.

Obwohl der VLP Verkehrslandeplatz Walldürn u.E. als absoluter Sonderfall zu betrachten ist, führen die Vorhabenträgerinnen in ihren Erwiderungen aus, dass es aufgrund von mehreren Fachgesprächen mit dem RP Stuttgart keiner gesonderten Betrachtung mehr bedürfe.

Die Vorhabenträgerinnen führen auch aus, dass die zuständige Fachbehörde (Luftfahrtbehörde) umfassend geprüft und bewertet hat und im Ergebnis ihre Zustimmung im Verfahren erteilt hat.

Da zu beiden Erwiderungen die Ausführungen, Begründungen und eine Chronologie fehlen, bleiben sie lediglich pauschal und es mangelt an Transparenz.

  • Was genau ist unter „Fachgesprächen“ zu verstehen?
  • Sind „Fachgespräche“ entscheidungsrelevant und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Wann erfolgte diese Zustimmung der Luftfahrtbehörde?
  • Welchen Inhalt hat die Zustimmung im Detail?
  • Welchen Umfang hat die Zustimmung?
  • Gab es einen Informationsfluss/eine Bekanntmachung dazu?
  • Wem wurde die Zustimmung zur Kenntnis gebracht?
  • Wie wurde die Zustimmung zur Kenntnis gebracht?

Einer unserer Einwände, nämlich dass die Gutachten für Laien sehr unverständlich , widersprüchlich und abstrakt wissenschaftlich sind, wird von den Vorhabenträgerinnen beantwortet mit „Die Unterlagen entsprechen dem üblichen Umfang.Fachgutachten sind üblicherweise inder jeweiligen „Fachsprache“ verfasst.“

Dass ein Fachgutachten u.U. schwere Kost ist, kann hingenommen werden. Wenn ein Fachgut-

achten aber weitgehend unverständlich bleibt, obwohl Bürgerbeteiligung im Rahmen von Verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist und gewährleistet sein muss, dann erfüllen solche Gutachten diesen Zweck nicht und das ist u.E. ein nicht hinnehmbarer Mangel.

Weder die beteiligten kommunalpolitischen Gremien noch die beteiligte Öffentlichkeit werden so in die Lage versetzt, ihren Pflichten nachzukommen bzw. ihre Rechte wahrzunehmen.

Die Erwiderung der Vorhabenträgerinnen auf unseren Einwand „Repowering/Überstreichen“, dass

jedes Repowering ein separates Antragsverfahren und die erneute Prüfung der Zuläßigkeit benötigt, beantwortet unseren Einwand nicht, ist also ein Mangel, genauso wie die mehrfachen Erwiderungen „siehe oben“, „siehe zum Ganzen unten“ , die weder Inhalt noch Bezug haben.

Wir beanstanden formale Mängel wie Unvollständigkeit, fehlende Erwiderungen, fehlende Ausführungen und nicht zum jeweiligen Einwand passende Erwiderungen.

Unser Fazit ist:

Das Werk weist Mängel auf und ist nicht geeignet,den vorgesehenen Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zu erfüllen.

Insgesamt wirkt das ganze Prozedere zum Windpark „Kornberg-Dreimärker“ auf uns nicht vertrauensbildend. Das ist sehr bedauerlich, denn die Erneuerbaren Energien werden dringend benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Freie Wähler Walldürn e.V.

Ramona Paar

74731 Walldürn