Gestaltung von Grünfächen gemäß Bebauungsplänen

Antrag: Gestaltung von Grünflächen gemäß Bebaungsplänen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in älteren als auch aktuellen Walldürner Bebauungsplänen ist bei den Festsetzungen zur Gestaltung der Grundstücksflächen folgendes zu lesen: „Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- und Lagerflächen genutzt werden, sondern sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen und zu pflegen.“ ( Beispiel aus Bebauungsplan Dörrebrunnen/ 1991).

Gleiches gilt für Barnholz/Hainstadter Pfad /2002,Hollerstock/Kirschmerseihe II/1979, Kleinfürlein II/1986, Lindig /2007 (1.Änderung 2011),  Vorh.bez.Bebauungsplan Reiterhof/Alte Amorbacher Straße/2008,Spitzenacker 1983/1997, Steinacker/Auer-berg II /1993, Vorderer Wasen 1992, Gütleinsacker I/1993, Gütleinsacker II/1997, Gütleinsacker III/2016, Im Steinig/1997, Oberschopfenfeld II/2006……und weitere Bebauungspläne.

Diese Festsetzung hat u.a. den Zweck auch private Flächen als versickerungsfähige Grünflächen zu erhalten.

In den letzten Jahren ist allerdings massiv zu beobachten, dass diese Festsetzungen nicht eingehalten werden und neben Zufahrten, Terrassen, Stellplätzen auch die restlichen Grundstücksflächen und Vorgärten  großzügig mit allen Arten von Steinen belegt werden. (Fotos , Anlage 1)

Immer seltener finden sich abwechslungsreiche Bepflanzungen, heimische Hecken und Sträucher oder Bäume, die nicht nur den Betrachter erfreuen, sondern auch ein wichtiger Beitrag für Lebensqualität und Stadtklima sind (Pressebericht „In Gärten triumphiert Grau“, FN, 1.12.2018/ Anlage 2 und Pressebericht „Bepflanzte Vorgärten sind gut fürs Stadtklima“ ,FN, 14.7.2018 /Anlage 5).

-2-

Klimawandel,Insektensterben,Starkregenereignisse ebenso wie fehlender Regen haben große Auswirkungen auch vor unserer Haustüre.

Auch Walldürn hat in den letzten Jahren Millionen in Regenüberlaufbecken und Abwasseranlagen investiert. Über Gebührenerhöhungen freut sich kein Bürger.

Private Grünflächen können und sollen ihren Teil zu Biodiversität und Regenwasser-management beitragen. Es ist eben nicht nur eine Frage des persönlichen Ge-schmacks, wie eine Grundstücksfläche gestaltet ist, sondern wird immer mehr auch zu einer gesellschaftlichen Verpflichtung.

Nicht nur die öffentliche Hand ist hier in der Pflicht und hat Möglichkeiten  wie z.B. mit der Teilnahme beim Landesprogramm „Natur nah dran“, sondern auch die Bürger.

Naturnah und sinnvoll gestaltete Grünflächen sind keine Hexerei und auf Dauer sowieso pflegeleichter als Steinflächen.

Viele Kommunen setzen Ideen für Bürgerbeteiligung von Gieß- über Baumpaten-schaften bis zu Nachbarschaftsgärten um. Als Beispiel sei hier die Stadt Münster genannt (Anlage 4 „Münster bekennt Farbe“).

Lassen Sie uns in der Blumen- und Lichterstadt Walldürn mit geeigneten und zügigen Maßnahmen etwas unternehmen gegen die Steinwüsten, für den Vollzug der Bebauungspläne und für unseren gemeinsamen Lebenssraum (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des LNV v. 30.10.2018 an das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau /Anlage 3).

Als ersten Schritt soll die Stadt ein Informationsblatt für die Bürger erstellen mit Text- und Bildteil. Dieses soll  bei jeder Behörde ausliegen und zum Bestandteil jeder Bauvoranfrage und Baugenehmigung werden.

Wir bitten, unseren Antrag in der kommenden Gemeinderatssitzung  zu beraten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ramona Paar, Stadträtin                          Helmut Kubin, Stadtrat

 Walldürn

 

An den Bürgermeister der

Stadt Walldürn

Herrn Markus Günther

Hauptstraße 27

74731 Walldürn                                                                                 Walldürn, 09.01.2019

 

Antrag: Gestaltung von Grünflächen gemäß Bebaungsplänen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in älteren als auch aktuellen Walldürner Bebauungsplänen ist bei den Festsetzungen zur Gestaltung der Grundstücksflächen folgendes zu lesen: „Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- und Lagerflächen genutzt werden, sondern sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen und zu pflegen.“ ( Beispiel aus Bebauungsplan Dörrebrunnen/ 1991).

Gleiches gilt für Barnholz/Hainstadter Pfad /2002,Hollerstock/Kirschmerseihe II/1979, Kleinfürlein II/1986, Lindig /2007 (1.Änderung 2011),  Vorh.bez.Bebauungsplan Reiterhof/Alte Amorbacher Straße/2008,Spitzenacker 1983/1997, Steinacker/Auer-berg II /1993, Vorderer Wasen 1992, Gütleinsacker I/1993, Gütleinsacker II/1997, Gütleinsacker III/2016, Im Steinig/1997, Oberschopfenfeld II/2006……und weitere Bebauungspläne.

Diese Festsetzung hat u.a. den Zweck auch private Flächen als versickerungsfähige Grünflächen zu erhalten.

In den letzten Jahren ist allerdings massiv zu beobachten, dass diese Festsetzungen nicht eingehalten werden und neben Zufahrten, Terrassen, Stellplätzen auch die restlichen Grundstücksflächen und Vorgärten  großzügig mit allen Arten von Steinen belegt werden. (Fotos , Anlage 1)

Immer seltener finden sich abwechslungsreiche Bepflanzungen, heimische Hecken und Sträucher oder Bäume, die nicht nur den Betrachter erfreuen, sondern auch ein wichtiger Beitrag für Lebensqualität und Stadtklima sind (Pressebericht „In Gärten triumphiert Grau“, FN, 1.12.2018/ Anlage 2 und Pressebericht „Bepflanzte Vorgärten sind gut fürs Stadtklima“ ,FN, 14.7.2018 /Anlage 5).

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Klimawandel,Insektensterben,Starkregenereignisse ebenso wie fehlender Regen haben große Auswirkungen auch vor unserer Haustüre.

Auch Walldürn hat in den letzten Jahren Millionen in Regenüberlaufbecken und Abwasseranlagen investiert. Über Gebührenerhöhungen freut sich kein Bürger.

Private Grünflächen können und sollen ihren Teil zu Biodiversität und Regenwasser-management beitragen. Es ist eben nicht nur eine Frage des persönlichen Ge-schmacks, wie eine Grundstücksfläche gestaltet ist, sondern wird immer mehr auch zu einer gesellschaftlichen Verpflichtung.

Nicht nur die öffentliche Hand ist hier in der Pflicht und hat Möglichkeiten  wie z.B. mit der Teilnahme beim Landesprogramm „Natur nah dran“, sondern auch die Bürger.

Naturnah und sinnvoll gestaltete Grünflächen sind keine Hexerei und auf Dauer sowieso pflegeleichter als Steinflächen.

Viele Kommunen setzen Ideen für Bürgerbeteiligung von Gieß- über Baumpaten-schaften bis zu Nachbarschaftsgärten um. Als Beispiel sei hier die Stadt Münster genannt (Anlage 4 „Münster bekennt Farbe“).

Lassen Sie uns in der Blumen- und Lichterstadt Walldürn mit geeigneten und zügigen Maßnahmen etwas unternehmen gegen die Steinwüsten, für den Vollzug der Bebauungspläne und für unseren gemeinsamen Lebenssraum (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des LNV v. 30.10.2018 an das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau /Anlage 3).

Als ersten Schritt soll die Stadt ein Informationsblatt für die Bürger erstellen mit Text- und Bildteil. Dieses soll  bei jeder Behörde ausliegen und zum Bestandteil jeder Bauvoranfrage und Baugenehmigung werden.

Wir bitten, unseren Antrag in der kommenden Gemeinderatssitzung  zu beraten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ramona Paar, Stadträtin                          Helmut Kubin, Stadtrat

 Walldürn

 

An den Bürgermeister der

Stadt Walldürn

Herrn Markus Günther

Hauptstraße 27

74731 Walldürn                                                                                 Walldürn, 09.01.2019

 

Antrag: Gestaltung von Grünflächen gemäß Bebaungsplänen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in älteren als auch aktuellen Walldürner Bebauungsplänen ist bei den Festsetzungen zur Gestaltung der Grundstücksflächen folgendes zu lesen: „Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- und Lagerflächen genutzt werden, sondern sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen und zu pflegen.“ ( Beispiel aus Bebauungsplan Dörrebrunnen/ 1991).

Gleiches gilt für Barnholz/Hainstadter Pfad /2002,Hollerstock/Kirschmerseihe II/1979, Kleinfürlein II/1986, Lindig /2007 (1.Änderung 2011),  Vorh.bez.Bebauungsplan Reiterhof/Alte Amorbacher Straße/2008,Spitzenacker 1983/1997, Steinacker/Auer-berg II /1993, Vorderer Wasen 1992, Gütleinsacker I/1993, Gütleinsacker II/1997, Gütleinsacker III/2016, Im Steinig/1997, Oberschopfenfeld II/2006……und weitere Bebauungspläne.

Diese Festsetzung hat u.a. den Zweck auch private Flächen als versickerungsfähige Grünflächen zu erhalten.

In den letzten Jahren ist allerdings massiv zu beobachten, dass diese Festsetzungen nicht eingehalten werden und neben Zufahrten, Terrassen, Stellplätzen auch die restlichen Grundstücksflächen und Vorgärten  großzügig mit allen Arten von Steinen belegt werden. (Fotos , Anlage 1)

Immer seltener finden sich abwechslungsreiche Bepflanzungen, heimische Hecken und Sträucher oder Bäume, die nicht nur den Betrachter erfreuen, sondern auch ein wichtiger Beitrag für Lebensqualität und Stadtklima sind (Pressebericht „In Gärten triumphiert Grau“, FN, 1.12.2018/ Anlage 2 und Pressebericht „Bepflanzte Vorgärten sind gut fürs Stadtklima“ ,FN, 14.7.2018 /Anlage 5).

-2-

Klimawandel,Insektensterben,Starkregenereignisse ebenso wie fehlender Regen haben große Auswirkungen auch vor unserer Haustüre.

Auch Walldürn hat in den letzten Jahren Millionen in Regenüberlaufbecken und Abwasseranlagen investiert. Über Gebührenerhöhungen freut sich kein Bürger.

Private Grünflächen können und sollen ihren Teil zu Biodiversität und Regenwasser-management beitragen. Es ist eben nicht nur eine Frage des persönlichen Ge-schmacks, wie eine Grundstücksfläche gestaltet ist, sondern wird immer mehr auch zu einer gesellschaftlichen Verpflichtung.

Nicht nur die öffentliche Hand ist hier in der Pflicht und hat Möglichkeiten  wie z.B. mit der Teilnahme beim Landesprogramm „Natur nah dran“, sondern auch die Bürger.

Naturnah und sinnvoll gestaltete Grünflächen sind keine Hexerei und auf Dauer sowieso pflegeleichter als Steinflächen.

Viele Kommunen setzen Ideen für Bürgerbeteiligung von Gieß- über Baumpaten-schaften bis zu Nachbarschaftsgärten um. Als Beispiel sei hier die Stadt Münster genannt (Anlage 4 „Münster bekennt Farbe“).

Lassen Sie uns in der Blumen- und Lichterstadt Walldürn mit geeigneten und zügigen Maßnahmen etwas unternehmen gegen die Steinwüsten, für den Vollzug der Bebauungspläne und für unseren gemeinsamen Lebenssraum (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des LNV v. 30.10.2018 an das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau /Anlage 3).

Als ersten Schritt soll die Stadt ein Informationsblatt für die Bürger erstellen mit Text- und Bildteil. Dieses soll  bei jeder Behörde ausliegen und zum Bestandteil jeder Bauvoranfrage und Baugenehmigung werden.

Wir bitten, unseren Antrag in der kommenden Gemeinderatssitzung  zu beraten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ramona Paar, Stadträtin                          Helmut Kubin, Stadtrat

 


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